Verkehrsrecht

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Aktuelle verkehrsrechtliche Entscheidungen:

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Aktuell: Bundestag und Bundesrat haben die Punktereform für das Bundeszentralregister in Flensburg beschlossen

Nachdem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Punktereform verabschiedet. Ab dem 01.05.2014 wird für Autofahrer in Deutschland ein neues Strafsystem gelten. Der Gesetzesvorschlag enthält folgende zentralen Punkte enthalten:

Je nach Schwere des Vergehens werden 1, 2 oder 3 Punkte vergeben.Bisher reichte die Skala von 1 bis 7 Punkten. Die Obergrenze für das Punktekonto liegt nun nicht mehr bei 18, sondern bei 8 Punkten. Hat ein Autofahrer 4 oder 5 Punkte erreicht, wird er schriftlich ermahnt. Bei 6 oder 7 Punkten muss er an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Ab 8 oder mehr Punkten wird der Führerschein entzogen. Die Fahreignungsseminare, die ab 6 Punkten Pflicht werden, sollen pädagogische und psychologische Elemente kombinieren. Auf Drängen der FDP bleibt die Möglichkeit erhalten,Punkte mit einem freiwilligen Seminar- besuch abzubauen – allerdings nur maximal 2 Punkte innerhalb von fünf Jahren und nur bei einem Punktestand von 4 oder 5 Punkten. Das Bundesverkehrsministerium wollte den Punkterabatt dagegen insgesamt abschaffen. Die Punkte werden nach dem neuen System umgerechnet. So sollen gefährliche Überholmanöver künftig mit 1 Punkt statt mit 2 Punkten bewertet werden. Wer innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, erhält 2 statt bisher 3 Punkte. Bei einem Alkohol-Vollrausch am Steuer werden 3 statt bisher 7 Punkte fällig. Aufgenommen werden sollen nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. So wird beispielsweise das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette nicht mehr mit Punkten geahndet. Im Gegenzug sind für diese Vergehen teilweise höhere Geldbußen geplant. Gespeicherte Punkte sollen künftig jeweils separat verjähren, und zwar je nach Schwere nach zwei, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt gelöscht werden. Besonders interessant für jeden, der bereits Punkte in Flensburg gesammelt hat, ist die Übertragung der alten Zähler ins neue System. Wer schon Punkte auf dem Konto hat, muss umrechnen.

Alter Punktestand:                                         Übertragung in das neue Punktesystem:

1 bis 3                                                              1 (Vormerkung)

4 bis 5                                                              2 (Vormerkung)

6 bis 7                                                              3 (Vormerkung)

8 bis 10                                                            4 (Ermahnung)

11 bis 13                                                          5 (Ermahnung)

14 bis 15                                                          6 (Verwarnung)

16 bis 17                                                          7 (Verwarnung)

>=18                                                                8 (Entzug der Fahrerlaubnis)

Wenn Sie Ihren aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei abfragen wollen, müssen Sie dafür einen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellen. Dieser Antrag kann auf dem Postweg, über das Internet oder bei einem Besuch im Auskunfts- pavillon des KBA in Flensburg gestellt werden. Die Abfrage ist kostenlos. Für den Antrag per Post steht auf der Homepage des KBA ein Formular zum Download bereit. Die Antragstellung via Internet ist nur mit einem Personalausweis möglich, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde und bei dem die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert ist. Weiter wird für die elektronische Authentifizierung ein Lesegerät für den Chip im Ausweis und die passende App benötigt. Für die Abfrage direkt vor Ort in Flensburg müssen Sie einen gültigen Ausweis vorlegen.

Blitzerwarnung via Handy-Apps  – Verboten oder doch legal ?

Wenn Sie während der Fahrt Blitzerwarner-Apps in Betrieb haben, die in Echtzeit vor Bußgeld schützen können, so sind diese Dienste formal illegal. § 23, 1 b StVO hat folgenden Wortlaut:

„Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaß- nahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Doch dieser eigentlich zum Verbot der klassischen Radarwarngeräten gedachte Gesetzestext ist nicht eindeutig formuliert: Ein Smartphone ist eben nicht in erster Linie für diesen Zweck bestimmt, sondern hauptsächlich ein Mobiltelefon. Außerdem kann es die Geschwindigkeitsmessungen mit Sicherheit auch nicht stören. Daraus kann die Recht- mäßigkeit der Radarwarn-Apps abgeleitet werden,  denn was nicht eindeutig geregelt ist, sei im Umkehrschluss erlaubt oder zumindest eine Grauzone. Zudem dürfte der Beifahrer die Apps aktuell problemlos nutzen. Auch ist es erlaubt, sich vor der Fahrt eine Übersicht der Blitzer auf der geplanten Route auszudrucken und mitzunehmen. Gerichtsurteile dazu sind – soweit ersichtlich – noch nicht ergangen. Und deshalb müssen Sie sich als Auto- fahrer  auch nicht ins Handy schauen lassen, denn es wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre, wenn Polizisten in die Smartphones der Autofahrer schauen oder das Gerät beschlagnahmen dürften . Sie könnten anbieten, die App in Gegenwart des Polizeibeamten zu löschen. Auch wenn die Straßenverkehrsordnung die Nutzung von Blitzer-Apps verbietet, ist diese Vorschrift derzeit in der Praxis nicht durchzusetzen. Deshalb ist eine neue gesetzliche Regelung geplant.  Wo stationäre Blitzer stehen, existieren Gefahrenstellen, und wenn sich Autofahrer davor warnen lassen, diene dies der Verkehrssicherheit. Die Warnung vor stationären Radarfallen sollte daher erlaubt sein, die Warnung vor mobilen Blitzern jedoch solle weiterhin verboten bleiben, weil sonst der erzieherische Wert und die Abschreckwirkung der Kontrollen verloren ginge. Die Live-Blitzerdienste der Navi-Anbieter sowie Community-Navisysteme, die zum Teil in wenigen Minuten Infos über Blitzerstandorte via Mobilfunk an alle Fahrer verteilen, wären auch nach dieser geplanten Neuregelung eindeutig verboten. Doch wie das kontrolliert werden soll, weiß gegenwärtig niemand. Und so dürfte es bei der gegenwärtigen, unklaren Situation bleiben: Blitzerwarner sind zwar verboten, doch das Risiko, belangt zu werden, weil Sie eine solche App während der Fahrt in Betrieb haben, scheint äußerst gering.

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